Steuerlexikon · Kapital & Vermögen

Abgeltungsteuer


Die Abgeltungsteuer bezeichnet die pauschale Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, etwa von Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren. Kennzeichnend ist, dass solche Erträge mit einem einheitlichen, festen Steuersatz erfasst werden und nicht mit dem persönlichen, einkommensabhängigen Steuersatz.

Was die Abgeltungswirkung bedeutet

Der Begriff “Abgeltung” beschreibt den Kern dieser Regelung. Behält die Bank die Steuer beim Auszahlen der Erträge ein und führt sie an das Finanzamt ab, gilt die Steuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten. Sie müssen die Erträge dann in vielen Fällen nicht mehr gesondert in der Steuererklärung angeben. Neben der Steuer selbst werden in der Regel der Solidaritätszuschlag und, falls zutreffend, die Kirchensteuer einbehalten.

Wann sich eine Angabe lohnt

Trotz der Abgeltungswirkung kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Das gilt zum Beispiel, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als der pauschale Satz, wenn ein Freistellungsauftrag nicht vollständig genutzt wurde oder wenn Verluste verrechnet werden sollen. Ob sich eine Angabe für Sie lohnt, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.