Mit dem Ruhestand kommen oft Fragen, die vorher keine Rolle gespielt haben. Muss ich als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wird meine Rente besteuert, und wenn ja, wie viel? Und wird das alles kompliziert? Solche Briefe vom Finanzamt verunsichern, gerade wenn man jahrzehntelang nichts damit zu tun hatte. Wir nehmen Ihnen diese Unsicherheit ab. Sie schildern uns Ihre Situation, wir prüfen sie in Ruhe und sagen Ihnen klar, was auf Sie zukommt.
Was wir für Sie klären
- Ob für Sie überhaupt eine Pflicht zur Abgabe besteht, und woran das hängt
- Welcher Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist, abhängig vom Jahr Ihres Renteneintritts
- Welche Freibeträge und Pauschalen für Sie gelten und Ihre Steuerlast senken
- Außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten oder Aufwendungen für Pflege
- Weitere Einkünfte neben der Rente, zum Beispiel aus Vermietung oder einer Betriebsrente
So müssen Sie nicht selbst herausfinden, was zählt und was nicht. Sie reichen ein, was Sie haben, und wir ordnen den Rest.
Damit Sie ruhig schlafen
Viele unserer älteren Mandanten aus Meckenheim und dem Raum Bad Dürkheim kommen mit der Sorge zu uns, etwas falsch zu machen oder eine hohe Nachzahlung zu bekommen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen jeden Schritt in verständlicher Sprache zu erklären, und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen und nicht mit der Behörde verhandeln, das machen wir für Sie.