Steuerlexikon · Einkommensteuer

Freibetrag


Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von der Besteuerung ausgenommen ist. Bis zu dieser Höhe bleiben bestimmte Einkünfte steuerfrei, erst der darüber hinausgehende Teil wird versteuert. Freibeträge mindern damit das zu versteuernde Einkommen.

Abgrenzung zur Freigrenze

Wichtig ist der Unterschied zur Freigrenze. Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag bis zur festgelegten Höhe stets steuerfrei, und nur was darüber liegt, wird besteuert. Bei einer Freigrenze hingegen wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze überschritten ist. Diese Unterscheidung kann sich deutlich auf die Steuer auswirken.

Beispiele für Freibeträge

Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Freibeträge für unterschiedliche Situationen, etwa den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag oder Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Welche Freibeträge in Ihrem Fall zur Anwendung kommen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Welche davon für Sie greifen, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.