Steuerlexikon · Einkommensteuer

Außergewöhnliche Belastungen


Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die einem größeren Teil der Steuerpflichtigen nicht entstehen und die zwangsläufig anfallen. Sie können das zu versteuernde Einkommen mindern, wenn sie sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann.

Typische Beispiele

Dazu gehören etwa Krankheitskosten, die Sie selbst tragen müssen, Pflegekosten, bestimmte Aufwendungen wegen einer Behinderung oder Kosten infolge von Unglücksfällen. Auch Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass die Kosten zwangsläufig, notwendig und angemessen sind.

Die zumutbare Belastung

Bei vielen außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt zunächst eine sogenannte zumutbare Belastung ab. Das ist ein Anteil, den Sie selbst tragen müssen und der sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur der darüber hinausgehende Teil wirkt sich steuerlich aus. Ob sich der Ansatz in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.