Steuerlexikon · Buchführung

Abschreibung


Die Abschreibung ist die buchhalterische und steuerliche Verteilung der Kosten eines Wirtschaftsguts über die Dauer seiner Nutzung. Sie bildet ab, dass Gegenstände des Anlagevermögens wie Gebäude, Maschinen oder Geräte mit der Zeit an Wert verlieren. Im Steuerrecht wird dafür meist der Begriff Absetzung für Abnutzung verwendet.

Wozu Abschreibungen dienen

Anschaffungen, die über mehrere Jahre genutzt werden, dürfen ihre Kosten nicht sofort in voller Höhe als Aufwand mindern. Stattdessen wird der Aufwand auf die Jahre der Nutzung verteilt. So entsteht ein realistischeres Bild des wirtschaftlichen Erfolgs, weil Ertrag und zugehöriger Aufwand zeitlich zusammenpassen. Die Höhe der jährlichen Abschreibung hängt von den Anschaffungskosten und der maßgeblichen Nutzungsdauer ab.

Verschiedene Methoden

Es gibt unterschiedliche Methoden, etwa die gleichmäßige Verteilung über die Jahre oder, sofern zulässig, eine zu Beginn höhere Abschreibung. Für geringwertige Wirtschaftsgüter bestehen vereinfachte Regelungen. Auch im privaten Bereich spielt das Thema eine Rolle, etwa bei vermieteten Immobilien. Wie sich Abschreibungen bei Ihrer Vermietung und Verpachtung auswirken, erläutern wir Ihnen gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.