Steuerlexikon · Buchführung

Absetzung für Abnutzung


Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, beschreibt die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines langlebigen Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Statt die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abzuziehen, werden sie über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht.

Warum verteilt wird

Hintergrund ist der Gedanke, dass ein Wirtschaftsgut wie ein Gebäude, eine Maschine oder ein Fahrzeug über die Jahre an Wert verliert, also abgenutzt wird. Die AfA bildet diesen Wertverzehr steuerlich ab. Sie ist damit ein Werkzeug, um den Aufwand demjenigen Zeitraum zuzuordnen, in dem das Gut tatsächlich genutzt wird. Die maßgebliche Nutzungsdauer richtet sich nach den dafür vorgesehenen amtlichen Vorgaben.

Wo die AfA eine Rolle spielt

Die Absetzung für Abnutzung ist sowohl im betrieblichen Bereich als auch bei privaten Vermietungseinkünften von Bedeutung. Wer eine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht jedoch des Grund und Bodens, über die AfA als Werbungskosten ansetzen. Wie sich die AfA bei Ihrer Vermietung und Verpachtung auswirkt, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.