Steuerlexikon · Buchführung

Anlagevermögen


Zum Anlagevermögen zählen alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen. Es handelt sich also um Gegenstände und Werte, die nicht für den Verkauf gedacht sind, sondern langfristig genutzt werden. In der Bilanz steht das Anlagevermögen auf der Aktivseite.

Welche Posten dazugehören

Üblicherweise unterscheidet man drei Gruppen. Sachanlagen umfassen Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge. Immaterielle Vermögensgegenstände sind Werte ohne körperliche Substanz, etwa Lizenzen oder Software. Finanzanlagen sind langfristige Beteiligungen oder Wertpapiere. Gemeinsam ist diesen Posten, dass sie über einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleiben und genutzt werden.

Abgrenzung und Abschreibung

Das Anlagevermögen grenzt sich vom Umlaufvermögen ab, das nur kurzfristig im Betrieb verbleibt, etwa Waren oder Bankguthaben. Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sodass sich ihr Wertverzehr auf mehrere Jahre verteilt. Eine saubere Erfassung im Anlagenverzeichnis ist Voraussetzung für korrekte Abschreibungen. Bei der Verwaltung Ihres Anlagevermögens in der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.