Steuerlexikon · Buchführung

Anschaffungskosten


Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die anfallen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie bilden die Grundlage dafür, mit welchem Wert ein Gegenstand in die Bücher aufgenommen und später abgeschrieben wird.

Was dazugehört

Zu den Anschaffungskosten zählt zunächst der eigentliche Kaufpreis. Hinzu kommen Nebenkosten, die mit dem Erwerb zusammenhängen, etwa Transport, Montage, Notar- oder Vermittlungsgebühren. Auch nachträgliche Kosten, die erst entstehen, um den Gegenstand nutzbar zu machen, können hinzuzurechnen sein. Preisnachlässe wie Skonti oder Rabatte mindern dagegen die Anschaffungskosten. Maßgeblich ist also nicht allein der Rechnungsbetrag, sondern die Summe aller zurechenbaren Aufwendungen.

Warum sie wichtig sind

Die Anschaffungskosten bestimmen die Höhe der Abschreibungen und damit, wie sich der Aufwand über die Nutzungsdauer verteilt. Sie spielen außerdem eine Rolle bei der Frage, ob ein Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgesetzt werden darf. Eine saubere Erfassung ist daher wichtig für ein korrektes Ergebnis. Bei der zutreffenden Ermittlung in Ihrer Finanzbuchhaltung helfen wir Ihnen gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.