Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein fester Betrag, den das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten berücksichtigt. Er wird auch Werbungskostenpauschale genannt und dient dazu, das Verfahren zu vereinfachen.
Wie er wirkt
Dank des Pauschbetrags müssen Sie nicht für jede beruflich veranlasste Ausgabe einen Beleg einreichen. Das Finanzamt zieht den Pauschbetrag von Ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit ab, ohne dass Sie dafür etwas nachweisen müssen. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird gelegentlich angepasst.
Pauschale oder tatsächliche Kosten
Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten über dem Pauschbetrag, lohnt sich der Einzelnachweis, weil dann der höhere Betrag angesetzt wird. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Liegen Ihre Kosten darunter, bleibt es beim Pauschbetrag, der Ihnen ohnehin zusteht. Ob sich in Ihrem Fall das Sammeln von Belegen lohnt, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.