Steuerlexikon · Unternehmen & Lohn

Beitragsbemessungsgrenze


Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Wie sie wirkt

Bis zur jeweils geltenden Grenze steigen die Beiträge mit dem Einkommen, oberhalb der Grenze bleibt der zu zahlende Beitrag in dem betreffenden Versicherungszweig gleich, auch wenn das Einkommen weiter wächst. Die Grenze wird in der Regel jährlich angepasst und kann sich zwischen den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung unterscheiden. In der Lohnabrechnung wird sie automatisch berücksichtigt. Die korrekte Anwendung übernehmen wir im Rahmen der Lohnabrechnung für Ihren Betrieb.

Zusammenhang mit weiteren Grenzen

Von der Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden ist die Grenze, ab der ein Wechsel in eine andere Form der Krankenversicherung möglich ist. Beide Werte haben unterschiedliche Funktionen, auch wenn sie häufig in einem Zusammenhang genannt werden. Welche Werte im jeweiligen Jahr gelten und wie sie sich auf die Beiträge auswirken, lässt sich anhand der jeweils geltenden Vorgaben bestimmen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.