Steuerlexikon · Buchführung

Betriebsausgaben


Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn und stehen damit den Betriebseinnahmen gegenüber.

Was dazugehört

Zu den Betriebsausgaben zählen beispielsweise Kosten für Material und Waren, Miete für Geschäftsräume, Gehälter, Versicherungen, Beiträge sowie Aufwendungen für Fahrzeuge oder Arbeitsmittel. Entscheidend ist der betriebliche Zusammenhang. Privat veranlasste Kosten gehören nicht dazu. Bei gemischt genutzten Aufwendungen ist eine Aufteilung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich. Für bestimmte Kosten sieht der Gesetzgeber zudem Abzugsbeschränkungen vor, die zu beachten sind.

Warum der Nachweis zählt

Damit Betriebsausgaben anerkannt werden, müssen sie durch Belege nachgewiesen und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Eine ordnungsgemäße und geordnete Belegablage ist deshalb die Grundlage für die richtige Gewinnermittlung. Fehlende oder unklare Belege können dazu führen, dass das Finanzamt den Abzug nicht anerkennt und den Gewinn entsprechend höher ansetzt. Bei der ordnungsgemäßen Erfassung Ihrer Betriebsausgaben im Rahmen der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie und sorgen für eine saubere Grundlage Ihrer Steuererklärung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.