Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse von Geld oder geldwerten Vorteilen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Gewinns und stehen den Betriebsausgaben gegenüber.
Was dazugehört
Zu den Betriebseinnahmen zählen vor allem die Erlöse aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Auch andere betrieblich veranlasste Zuflüsse gehören dazu, etwa Zinsen aus betrieblichen Guthaben, der Erlös aus dem Verkauf von Betriebsvermögen oder vereinnahmte Umsatzsteuer. Rein private Geldeingänge sowie Einlagen des Inhabers zählen dagegen nicht zu den Betriebseinnahmen, weil sie nicht durch den Betrieb veranlasst sind.
Warum die Abgrenzung wichtig ist
Eine saubere Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Zuflüssen ist entscheidend, damit der Gewinn richtig ermittelt wird. Werden Einnahmen unvollständig erfasst, kann das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung Hinzuschätzungen vornehmen. Eine vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnung schützt Sie davor. Bei der ordnungsgemäßen Erfassung Ihrer Betriebseinnahmen im Rahmen der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie zuverlässig.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.