Steuerlexikon · Buchführung

Betriebsvermögen


Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen und ihm steuerlich zugeordnet werden. Dazu gehören sowohl positive Werte wie Maschinen, Waren und Forderungen als auch die betrieblichen Schulden. Es grenzt sich vom Privatvermögen ab, das der privaten Lebensführung zuzurechnen ist.

Abgrenzung zum Privatvermögen

Ob ein Gegenstand zum Betriebsvermögen gehört, hängt davon ab, in welchem Umfang er betrieblich genutzt wird. Gegenstände, die ausschließlich oder weit überwiegend betrieblich verwendet werden, zählen zum Betriebsvermögen. Werden sie überwiegend privat genutzt, gehören sie zum Privatvermögen. Bei gemischter Nutzung kann eine Zuordnung nach festen Regeln oder ein Wahlrecht bestehen. Diese Einordnung ist wichtig, weil sich daraus ergibt, welche Kosten als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Bedeutung für die Besteuerung

Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen wirkt sich auf den Gewinn und damit auf die Steuer aus. Wertveränderungen, Verkäufe und Entnahmen betrieblicher Gegenstände sind steuerlich zu erfassen. Auch die spätere Überführung in das Privatvermögen, etwa durch eine Privatentnahme, hat Folgen. Bei der sauberen Zuordnung und Erfassung in Ihrer Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.