Die Buchführungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, über die Geschäftsvorfälle eines Betriebs Bücher zu führen und daraus regelmäßig einen Abschluss zu erstellen. Wer ihr unterliegt, muss in der Regel nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung arbeiten und bilanzieren.
Woraus sie sich ergibt
Die Pflicht kann sich aus dem Handelsrecht oder aus dem Steuerrecht ergeben. Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind grundsätzlich buchführungspflichtig. Daneben kann das Steuerrecht eine Pflicht begründen, wenn bestimmte Schwellen bei Umsatz oder Gewinn überschritten werden. Die jeweils maßgeblichen Wertgrenzen sind gesetzlich festgelegt und können sich ändern. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte regelmäßig nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
Bedeutung in der Praxis
Wer nicht buchführungspflichtig ist, darf seinen Gewinn häufig vereinfacht durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Mit Überschreiten der maßgeblichen Grenzen wechselt ein Betrieb in die Bilanzierung, was Umstellungen in der Organisation erfordert. Ob und ab wann Sie betroffen sind, prüfen wir gemeinsam und richten Ihre Finanzbuchhaltung passend ein.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.