Die Dauerfristverlängerung ist eine Möglichkeit, die Frist für die Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung dauerhaft zu verschieben. Das Finanzamt gewährt Unternehmen auf Antrag mehr Zeit, ihre Voranmeldung einzureichen und die Steuer zu entrichten.
Wie sie funktioniert
Wird die Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Abgabe- und Fälligkeitstermin jeder Voranmeldung um einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. Bei monatlicher Voranmeldung ist dafür in der Regel eine Sondervorauszahlung zu leisten, die später angerechnet wird. Bei vierteljährlicher Voranmeldung entfällt die Sondervorauszahlung. Der Antrag wird in elektronischer Form gestellt und gilt fortlaufend, bis er widerrufen oder vom Finanzamt aufgehoben wird.
Nutzen
Die Verlängerung schafft mehr zeitlichen Spielraum für die Erstellung der Buchführung und der Voranmeldung und verringert das Risiko von Verspätungszuschlägen. Sie ändert nichts an der Höhe der geschuldeten Steuer, sondern nur am Zeitpunkt. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung prüfen wir, ob eine Dauerfristverlängerung für Sie sinnvoll ist, und stellen den Antrag.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.