Steuerlexikon · Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung


Von doppelter Haushaltsführung spricht man, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhalten und zugleich an einem anderen Ort Ihren eigenen Hausstand führen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen

Erforderlich ist, dass Sie außerhalb des Orts Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand haben, der Ihren Lebensmittelpunkt bildet, und sich aus beruflichem Anlass eine zweite Wohnung am Arbeitsort nehmen. Sie müssen sich an den Kosten des eigenen Hausstands finanziell beteiligen. Die Zweitwohnung dient dazu, von dort die Arbeit zu erreichen.

Welche Kosten zählen

Berücksichtigt werden können unter anderem die Kosten der Zweitwohnung, Aufwendungen für Familienheimfahrten zwischen den beiden Orten sowie für eine erste Übergangszeit Verpflegungsmehraufwand. Für einige dieser Kosten gelten gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind und welche Kosten Sie ansetzen können, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Steuererklärung für Arbeitnehmer.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.