Steuerlexikon · Einkommensteuer

Ehegattensplitting


Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die sich gemeinsam veranlagen lassen. Es soll die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft berücksichtigen, in der das Einkommen beiden zugutekommt.

Wie es funktioniert

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und anschließend gedanklich halbiert. Auf diese Hälfte wird die Steuer berechnet und das Ergebnis wieder verdoppelt. Wegen des mit dem Einkommen ansteigenden Steuertarifs kann das die gemeinsame Steuerlast senken, vor allem dann, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Verdienen beide etwa gleich viel, fällt der Effekt geringer aus.

Wann es relevant ist

Voraussetzung ist eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und dass die Partner nicht dauernd getrennt leben. Alternativ ist auch eine Einzelveranlagung möglich, bei der jeder für sich besteuert wird. Welche Variante für Sie günstiger ist, lässt sich vergleichen. Wir prüfen das gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung und empfehlen Ihnen die passende Veranlagungsart.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.