Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die der Staat auf das Einkommen natürlicher Personen erhebt. Betroffen sind also Privatpersonen, nicht Unternehmen wie Kapitalgesellschaften, für die eigene Steuerarten gelten. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Welche Einkünfte betroffen sind
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet mehrere Einkunftsarten, zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte werden zusammengerechnet, um die Grundlage für die Steuer zu bilden.
Wie die Steuer ermittelt wird
Von den Einnahmen werden zunächst bestimmte Ausgaben abgezogen, etwa Werbungskosten oder Sonderausgaben. So ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird ein Steuertarif angewendet, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Ein Teil des Einkommens bleibt durch den geltenden Grundfreibetrag steuerfrei. Viele Bürgerinnen und Bürger geben ihre Daten jährlich über die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung, damit nichts Wichtiges übersehen wird.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.