Steuerlexikon · Buchführung

Einlage


Eine Einlage ist die Zuführung von Geld oder anderen Werten aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch den Inhaber oder Gesellschafter. Sie ist damit das Gegenstück zur Privatentnahme, bei der Werte aus dem Betrieb in das Privatvermögen wandern.

Welche Formen es gibt

Eine Einlage kann in Geld erfolgen, etwa wenn der Inhaber private Mittel auf das Geschäftskonto überweist. Möglich ist auch die Einlage von Sachwerten, zum Beispiel die Überführung eines bisher privat genutzten Fahrzeugs oder Gegenstands in das Betriebsvermögen. In beiden Fällen wird der Vorgang in der Buchführung erfasst und mit einem Wert angesetzt, der sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

Warum die Erfassung wichtig ist

Einlagen erhöhen das Eigenkapital, führen aber nicht zu Betriebseinnahmen und damit nicht zu steuerpflichtigem Gewinn. Eine saubere Trennung zwischen betrieblicher und privater Sphäre ist deshalb wichtig, damit der Gewinn richtig ermittelt wird. Werden Einlagen falsch oder gar nicht gebucht, kann dies zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Bei der korrekten Erfassung in Ihrer Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie zuverlässig.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.