Steuerlexikon · Buchführung

Einnahmenüberschussrechnung


Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Der Gewinn ergibt sich dabei aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben eines Jahres. Sie kommt vor allem für Selbstständige und kleinere Betriebe in Betracht, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind.

Für wen die EÜR in Frage kommt

Die EÜR steht insbesondere Freiberuflern offen, etwa Ärzten, Anwälten oder Beratern, sowie Gewerbetreibenden unterhalb der für die Buchführungspflicht maßgeblichen Grenzen. Wer dazu berechtigt ist, kann zwischen der EÜR und der freiwilligen doppelten Buchführung wählen. Der Vorteil der EÜR liegt in ihrer Einfachheit, denn es ist keine umfangreiche Bilanz mit Vermögensübersicht nötig.

Wie sie funktioniert

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem Geld zu- oder abfließt, nicht der Zeitpunkt von Rechnung oder Vertrag. Eingenommene Beträge erhöhen den Gewinn in dem Jahr, in dem sie eingehen, gezahlte Ausgaben mindern ihn entsprechend. Für die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter gelten gesonderte Regeln, weil diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wie sich Ihre Gewinnermittlung sauber in den Jahresabschluss einfügt, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.