Steuerlexikon · Verfahren

Einspruch


Der Einspruch ist der wichtigste Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid und andere Verwaltungsakte des Finanzamts. Mit ihm können Sie eine Entscheidung des Finanzamts überprüfen lassen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Wie er funktioniert

Der Einspruch ist innerhalb der gesetzlichen Frist beim Finanzamt einzulegen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids genannt ist. Er bedarf einer bestimmten Form und sollte erkennen lassen, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Eine Begründung ist sinnvoll, damit das Finanzamt die Einwände nachvollziehen kann. Nach Eingang prüft das Finanzamt den Bescheid in vollem Umfang erneut. Dabei kann der Bescheid auch zum Nachteil geändert werden, worauf zuvor hingewiesen wird.

Was Sie beachten sollten

Der Einspruch hemmt grundsätzlich nicht die Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Steuer. Wer die Zahlung aufschieben möchte, muss zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig und ist nur noch eingeschränkt änderbar. Bei einem Einspruch gegen Ihren Bescheid im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuererklärung unterstützen wir Sie gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.