Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, berücksichtigt die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich. Sie gehört zu den Werbungskosten und mindert damit das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern.
Wie sie berechnet wird
Die Pauschale wird je Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem Sie zur Arbeit gefahren sind. Maßgeblich ist dabei in der Regel die einfache Entfernung, also nicht Hin- und Rückweg. Angesetzt wird üblicherweise die kürzeste Straßenverbindung. Welches Verkehrsmittel Sie nutzen, spielt grundsätzlich keine Rolle, sodass auch Fahrgemeinschaften oder der öffentliche Nahverkehr berücksichtigt werden können.
Was Sie beachten sollten
Die Höhe der Pauschale je Kilometer ist gesetzlich festgelegt und wird gelegentlich angepasst. Die so ermittelten Beträge zählen zu Ihren Werbungskosten und wirken sich nur dann zusätzlich aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Wie sich Ihr Arbeitsweg konkret auswirkt, berechnen wir gerne im Rahmen Ihrer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.