Steuerlexikon · Kapital & Vermögen

Erbschaftsteuer


Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn jemand durch einen Todesfall Vermögen erwirbt, etwa als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter. Besteuert wird der Erwerb beim Empfänger, nicht der Nachlass als Ganzes.

Wie sich die Steuer bemisst

Maßgeblich sind der Wert des erworbenen Vermögens und das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Je nach Nähe der Beziehung werden die Erben in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Davon hängen sowohl die Höhe der persönlichen Freibeträge als auch der anzuwendende Steuersatz ab. Vom Wert des Erwerbs werden zunächst die jeweils geltenden Freibeträge abgezogen. Nur der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert. Für nahe Angehörige gelten höhere Freibeträge als für entferntere Verwandte oder familienfremde Personen.

Was zu beachten ist

Für bestimmte Vermögensarten, etwa für selbst genutztes Wohneigentum oder Betriebsvermögen, bestehen besondere Begünstigungen und Voraussetzungen. Eine vorausschauende Gestaltung kann steuerlich erheblich entlasten. Bei Fragen rund um Erbschaft und Schenkung unterstützen wir Sie gerne und prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.