Steuerlexikon · Verfahren

Festsetzungsverjährung


Die Festsetzungsverjährung legt fest, wie lange das Finanzamt eine Steuer festsetzen, aufheben oder ändern darf. Ist die sogenannte Festsetzungsfrist abgelaufen, ist eine Änderung oder erstmalige Festsetzung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wie sie wirkt

Die Festsetzungsfrist beginnt nach den gesetzlichen Vorgaben, häufig mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden oder die Erklärung abgegeben wurde. Die Dauer der Frist hängt von der Steuerart und den Umständen ab und ist im Gesetz geregelt. Bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sich die Frist. Bestimmte Ereignisse können den Ablauf zudem hemmen, sodass sich das Fristende verschiebt, etwa der Beginn einer Außenprüfung.

Warum sie wichtig ist

Die Festsetzungsverjährung schafft Rechtssicherheit, weil steuerliche Sachverhalte nach Ablauf der Frist nicht mehr aufgerollt werden. Sie wirkt in beide Richtungen, denn nach Fristablauf sind weder Nachforderungen des Finanzamts noch Änderungen zugunsten des Steuerpflichtigen möglich. Bei Fragen zur Festsetzungsverjährung und zur Wahrung Ihrer Fristen unterstützen wir Sie gerne und prüfen Ihre steuerliche Situation.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.