Steuerlexikon · Unternehmen & Lohn

Freiberufler


Freiberufler sind Selbstständige, die einen freien Beruf ausüben. Das Einkommensteuergesetz nennt dazu bestimmte Berufe sowie wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erziehende Tätigkeiten. Zu den ausdrücklich genannten Berufen gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure.

Abgrenzung zum Gewerbe

Der entscheidende Unterschied zum Gewerbetreibenden liegt in der Art der Tätigkeit. Freie Berufe sind in der Regel durch eine persönliche, eigenverantwortliche und fachlich qualifizierte Leistung geprägt. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist, lässt sich im Einzelfall nicht immer eindeutig bestimmen und hat spürbare Folgen. Bei der Existenzgründung klären wir diese Einordnung frühzeitig mit Ihnen.

Steuerliche Besonderheiten

Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung und melden ihre Tätigkeit unmittelbar beim Finanzamt an. Sie unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Häufig dürfen sie ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden bei der Einkommensteuer erfasst. Diese Erleichterungen entlasten viele Freiberufler im laufenden Betrieb.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.