Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt, dass eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Sie ist in der Regel der erste formale Schritt, wenn jemand ein Gewerbe selbstständig betreibt.
Wer eine Gewerbeanmeldung braucht
Anmeldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, also eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn gerichtete Betätigung, die kein freier Beruf ist. Angehörige freier Berufe benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung, sie zeigen ihre Tätigkeit unmittelbar dem Finanzamt an. Mit der Anmeldung beim Gewerbeamt werden weitere Stellen informiert, unter anderem das Finanzamt, das sich anschließend zur steuerlichen Erfassung meldet. Bei der Existenzgründung begleiten wir Sie von der ersten Einordnung Ihrer Tätigkeit bis zu den steuerlichen Pflichten.
Was zu beachten ist
Für die Anmeldung sind Angaben zur Person und zur geplanten Tätigkeit erforderlich. Je nach Branche können zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise nötig sein. Auch spätere Änderungen wie eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des Gewerbes sind dem Gewerbeamt anzuzeigen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.