Ein Gewerbetreibender ist, wer selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe ausübt, das weder ein freier Beruf noch reine Vermögensverwaltung oder Land- und Forstwirtschaft ist. Erfasst sind etwa Handel, Handwerk, Produktion und viele Dienstleistungen.
Abgrenzung zum Freiberufler
Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibendem und Freiberufler ist steuerlich bedeutsam. Während freie Berufe durch eine persönliche, qualifizierte Tätigkeit geprägt sind, steht beim Gewerbe meist die unternehmerische Betätigung im Vordergrund. Die Einordnung ist nicht immer eindeutig und sollte früh geklärt werden, da sie über Pflichten und Steuerarten entscheidet. Im Rahmen Ihrer Existenzgründung nehmen wir diese Einordnung gemeinsam mit Ihnen vor.
Pflichten und Besteuerung
Gewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit in der Regel beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Je nach Größe und Rechtsform können Buchführungs- und Bilanzierungspflichten bestehen, kleinere Betriebe dürfen ihren Gewinn häufig durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb werden bei der Einkommensteuer erfasst, bei Kapitalgesellschaften greift stattdessen die Körperschaftsteuer.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.