GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Es handelt sich um Verwaltungsvorgaben der Finanzverwaltung, die festlegen, welche Anforderungen die Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße elektronische Buchführung stellt.
Was die GoBD verlangen
Im Kern verlangen die GoBD, dass Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachvollziehbar sind. Einmal erfasste Buchungen dürfen nicht ohne Nachweis verändert oder gelöscht werden, Änderungen müssen erkennbar bleiben. Außerdem sind steuerlich relevante Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer revisionssicher aufzubewahren und im Bedarfsfall dem Finanzamt in lesbarer Form zugänglich zu machen. Auch eine nachvollziehbare Dokumentation der eingesetzten Verfahren gehört dazu.
Warum sie wichtig sind
Werden die GoBD nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln und im Rahmen einer Prüfung Hinzuschätzungen vornehmen. Eine GoBD-konforme Buchführung schützt davor und sorgt für nachvollziehbare, belastbare Aufzeichnungen. Bei der GoBD-konformen Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie zuverlässig.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.