Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird einmalig im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel erhoben und gehört zu den Nebenkosten, die beim Kauf zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis zu berücksichtigen sind.
Wann die Steuer anfällt
Auslöser ist in der Regel ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder eine Immobilie. Bemessungsgrundlage ist meist der vereinbarte Kaufpreis. Den Steuersatz legen die Bundesländer selbst fest, weshalb er sich von Land zu Land unterscheidet. Das Finanzamt setzt die Steuer durch Bescheid fest. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch benötigt wird.
Was zu beachten ist
Für bestimmte Vorgänge gibt es Ausnahmen oder Befreiungen, etwa bei Übertragungen zwischen nahen Angehörigen oder im Rahmen einer Erbschaft. Da die Steuer einen spürbaren Teil der Kaufnebenkosten ausmacht, sollte sie bei der Finanzierung von Anfang an eingeplant werden. Bei steuerlichen Fragen rund um Ihren Immobilienkauf stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.