Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Erst auf das darüber hinausgehende Einkommen wird Einkommensteuer erhoben.
Wie er wirkt
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des geltenden Grundfreibetrags, fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an. Übersteigt es diesen Betrag, wird nur der darüber liegende Teil besteuert. Der Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst, weil sich das steuerfrei zu stellende Existenzminimum mit der Zeit verändert.
Für wen er gilt
Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich jeder steuerpflichtigen Person zu. Bei zusammen veranlagten Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt er sich entsprechend. Er ist bereits im Steuertarif berücksichtigt und muss nicht gesondert beantragt werden. Wie sich Ihr persönlicher Grundfreibetrag in der Berechnung auswirkt, ordnen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie ein.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.