Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz, also auf Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude. Anders als die einmalige Grunderwerbsteuer wird sie regelmäßig erhoben und fließt den Gemeinden zu. Sie zählt zu den wichtigen Einnahmequellen der Kommunen.
Wer sie zahlt
Schuldner der Grundsteuer ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Die Gemeinde setzt die Steuer durch Bescheid fest und legt fest, in welchen Raten sie zu zahlen ist.
Wie sie ermittelt wird
Die Grundsteuer wurde reformiert, sodass sich die Berechnung gegenüber früher geändert hat. Grundlage ist ein für das Grundstück ermittelter Wert, der mit einer gesetzlichen Steuermesszahl und dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz verknüpft wird. Da der Hebesatz von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, fällt die Höhe regional verschieden aus. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung Ihres Grundbesitzes unterstützen wir Sie gerne.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.