Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, der nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten dafür steuerlich berücksichtigt werden, etwa als Werbungskosten.
Die Voraussetzungen
Damit ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird, muss er von den privat genutzten Räumen abgegrenzt sein und nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit dienen. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht in der Regel nicht aus. Entscheidend ist außerdem, welche Rolle der Raum für Ihre Tätigkeit spielt und ob Ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Neben dem klassischen Arbeitszimmer hat der Gesetzgeber zusätzlich eine Pauschale für die Arbeit im Homeoffice geschaffen, die auch ohne abgetrennten Raum in Betracht kommt. Welche Variante für Sie in Frage kommt und welche Nachweise nötig sind, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Das prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.