Steuerlexikon · Buchführung

Herstellungskosten


Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut im eigenen Betrieb hergestellt, erweitert oder wesentlich verbessert wird. Sie treten an die Stelle der Anschaffungskosten, wenn ein Gegenstand nicht gekauft, sondern selbst geschaffen wird.

Was dazugehört

Zu den Herstellungskosten zählen die Materialkosten und die Fertigungskosten, also die unmittelbar für die Herstellung eingesetzten Stoffe und Arbeitsleistungen. Hinzu kommen angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten, etwa für Material und Fertigung. Bestimmte Kosten, beispielsweise Vertriebskosten, dürfen dagegen nicht einbezogen werden. Für einige Bestandteile sieht das Gesetz Wahlrechte vor, sodass ein gewisser Spielraum bei der Bewertung besteht.

Bedeutung in der Bilanz

Die Herstellungskosten bestimmen den Wert, mit dem selbst erstellte Anlagen oder fertige und unfertige Erzeugnisse in die Bilanz aufgenommen werden. Davon hängt ab, wie hoch der ausgewiesene Gewinn ausfällt, denn ein höherer Wertansatz verschiebt Aufwand in spätere Jahre. Eine zutreffende Ermittlung ist daher sowohl handels- als auch steuerrechtlich wichtig. Bei der korrekten Bewertung in Ihrer Finanzbuchhaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.