Steuerlexikon · Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Lieferung


Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen Waren an ein anderes Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert und die Ware dabei tatsächlich von einem EU-Staat in einen anderen gelangt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche Lieferung von der Umsatzsteuer befreit.

Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerbefreiung setzt unter anderem voraus, dass der Abnehmer ein Unternehmen ist und mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auftritt, dass die Ware nachweislich in den anderen Mitgliedstaat gelangt und dass die Lieferung ordnungsgemäß aufgezeichnet wird. Der Nachweis erfolgt über bestimmte Beleg- und Buchnachweise. Fehlen diese, kann die Steuerfreiheit versagt werden.

Meldepflichten

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen sind nicht nur in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben, sondern auch über die Zusammenfassende Meldung an die Finanzverwaltung zu melden. Auf das Gegenstück, den innergemeinschaftlichen Erwerb beim Abnehmer, ist dabei abgestimmt zu achten. Die korrekte Erfassung des Warenwegs und der Identifikationsnummern ist dabei entscheidend. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung begleiten wir Sie bei der zutreffenden Behandlung Ihrer EU-Lieferungen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.