Steuerlexikon · Buchführung

Inventur


Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Das Ergebnis wird in einem Verzeichnis festgehalten, das als Inventar bezeichnet wird.

Wie sie abläuft

Bei der körperlichen Inventur werden Bestände durch Zählen, Messen oder Wiegen tatsächlich erfasst, etwa der Warenbestand im Lager. Daneben gibt es die Buchinventur, bei der Werte aus den Aufzeichnungen übernommen werden, zum Beispiel Bankguthaben und Forderungen. Die ermittelten Bestände werden anschließend bewertet. Das Gesetz lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch vereinfachte Verfahren zu, etwa Stichprobenverfahren oder eine zeitlich verlagerte Erfassung.

Warum sie wichtig ist

Die Inventur ist die Grundlage für die Bilanz, denn nur mit zuverlässig erfassten Beständen lässt sich das Vermögen richtig ausweisen. Sie dient außerdem der Kontrolle, weil sich Differenzen zwischen den Buchbeständen und den tatsächlichen Beständen erkennen lassen. Bei der Vorbereitung und Auswertung Ihrer Inventur im Rahmen der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie gerne.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.