Der Investitionsabzugsbetrag, häufig als IAB abgekürzt, erlaubt es kleineren und mittleren Betrieben, einen Teil der Kosten einer geplanten Anschaffung schon vor dem Kauf gewinnmindernd zu berücksichtigen. Auf diese Weise lässt sich Steuer aufschieben und Liquidität für die Investition schaffen.
Wie er funktioniert
Plant ein Betrieb die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, darf er vorab einen Teil der voraussichtlichen Kosten als Investitionsabzugsbetrag abziehen. Der Gewinn des laufenden Jahres sinkt dadurch, obwohl die Anschaffung erst später erfolgt. Wird das Wirtschaftsgut dann tatsächlich angeschafft, wird der Abzugsbetrag aufgelöst und mit den Anschaffungskosten verrechnet. So verlagert sich Aufwand in ein früheres Jahr.
Voraussetzungen und Risiken
Der IAB ist an Voraussetzungen geknüpft, etwa an Größenmerkmale des Betriebs sowie an einen gesetzlich bestimmten Investitionszeitraum. Die maßgeblichen Höchstgrenzen und Anteile sind gesetzlich festgelegt. Unterbleibt die geplante Investition, muss der Abzug rückgängig gemacht werden, was zu Nachzahlungen führen kann. Ob ein Investitionsabzugsbetrag für Sie sinnvoll ist, prüfen wir im Rahmen Ihrer Finanzbuchhaltung und Steuerplanung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.