Die Ist-Versteuerung bedeutet eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Die Umsatzsteuer entsteht dabei erst dann, wenn die Kundin oder der Kunde tatsächlich zahlt, und nicht bereits mit der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung.
Vorteil für die Liquidität
Der wesentliche Vorteil liegt in der Liquidität. Das Unternehmen muss die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn es das Geld auch erhalten hat. Es entfällt damit die Vorfinanzierung der Steuer, die bei der Soll-Versteuerung anfallen kann. Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen bleibt von der gewählten Methode im Grundsatz unberührt.
Voraussetzungen
Die Ist-Versteuerung ist nicht automatisch zulässig, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden und ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. In Betracht kommt sie zum Beispiel beim Unterschreiten bestimmter Umsatzgrenzen oder für bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige freier Berufe. Ohne Genehmigung gilt die Soll-Versteuerung. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung prüfen wir, ob die Ist-Versteuerung für Sie infrage kommt, und stellen den Antrag.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.