Steuerlexikon · Buchführung

Jahresabschluss


Der Jahresabschluss fasst die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres zusammen. Er schließt die laufende Buchführung ab und bildet die Grundlage für die Besteuerung sowie für die Information von Inhabern, Banken und weiteren Beteiligten.

Bestandteile

Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen besteht der Jahresabschluss mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Rechtsform und Größe können ein Anhang und ein Lagebericht hinzukommen. Die Bilanz zeigt Vermögen und Kapital zum Stichtag, die Gewinn- und Verlustrechnung das Ergebnis des Jahres. Wer seinen Gewinn vereinfacht ermittelt, erstellt statt eines bilanziellen Abschlusses eine Einnahmenüberschussrechnung.

Ablauf und Bedeutung

Vor der Erstellung werden die Konten abgestimmt, Bestände bewertet und Abgrenzungen vorgenommen, etwa über Rückstellungen oder Abschreibungen. Erst danach steht das Ergebnis fest. Der Jahresabschluss ist damit mehr als eine Pflichtübung, denn er macht den Erfolg eines Jahres sichtbar und liefert Zahlen für unternehmerische Entscheidungen. Bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses begleiten wir Sie von der Vorbereitung bis zur Auswertung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.