Steuerlexikon · Kapital & Vermögen

Kapitalertragsteuer


Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen, etwa auf Zinsen, Dividenden oder bestimmte Gewinne aus Wertpapieren. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird.

Wie sie erhoben wird

Bei vielen Kapitalerträgen führt die auszahlende Stelle, also zum Beispiel die Bank, die Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Man spricht hier von einem Steuerabzug an der Quelle. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das, dass die Erträge in vielen Fällen bereits versteuert auf dem Konto ankommen. Zusätzlich werden in der Regel der Solidaritätszuschlag und, sofern zutreffend, die Kirchensteuer einbehalten.

Freistellung und Veranlagung

Durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank lassen sich Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags vom Abzug freihalten. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, etwa wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist oder zu viel einbehalten wurde. Gerne prüfen wir im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, ob eine Erstattung möglich ist.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.