Steuerlexikon · Unternehmen & Lohn

Kapitalgesellschaft


Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Zu den bekanntesten Formen gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Haftung und Gründung

Im Unterschied zur Personengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft als juristische Person selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Die Gründung ist formeller, sie erfordert unter anderem einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, eine bestimmte Mindesteinlage und die Eintragung ins Handelsregister. Welche Rechtsform für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, besprechen wir im Rahmen Ihrer Existenzgründung.

Besteuerung

Die Kapitalgesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt. Auf ihren Gewinn fällt Körperschaftsteuer an, hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und in der Regel Gewerbesteuer. Schüttet die Gesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter aus, werden diese Ausschüttungen zusätzlich beim Empfänger besteuert. Geschäftsführende Gesellschafter können zudem ein Gehalt beziehen, das als Betriebsausgabe behandelt wird. Diese Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter prägt die steuerliche Behandlung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.