Steuerlexikon · Einkommensteuer

Kinderfreibetrag


Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer freistellt. Er soll sicherstellen, dass Eltern den notwendigen Lebensbedarf ihres Kindes nicht versteuern müssen.

Was er umfasst

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: einem Anteil für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem Anteil für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Bei zusammen veranlagten Eltern wird der volle Freibetrag berücksichtigt, bei getrennter Betrachtung in der Regel jeweils die Hälfte je Elternteil.

Zusammenhang mit dem Kindergeld

Kinderfreibetrag und Kindergeld erfüllen denselben Zweck und werden nicht zusätzlich nebeneinander gewährt. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und stellt fest, ob das bereits gezahlte Kindergeld oder die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags für Sie vorteilhafter ist. Sie müssen sich dabei nicht selbst entscheiden. Wie das Ergebnis in Ihrem Fall ausfällt, ordnen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.