Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern zur finanziellen Entlastung erhalten. Es wird in der Regel monatlich ausgezahlt und soll dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern. Zuständig ist üblicherweise die Familienkasse.
Wer Anspruch hat
Anspruch besteht grundsätzlich für leibliche Kinder, Adoptiv- und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Pflege- und Stiefkinder. In der Regel wird Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, Studium oder einer vergleichbaren Phase, kann der Anspruch über das achtzehnte Lebensjahr hinaus bestehen, allerdings nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze.
Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag
Kindergeld und Kinderfreibetrag hängen eng zusammen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung automatisch, was für Sie günstiger ist: das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags. Dieses Verfahren nennt sich Günstigerprüfung, sodass Sie sich nicht selbst entscheiden müssen. Wie sich das in Ihrer Einkommensteuererklärung auswirkt, schauen wir uns gerne gemeinsam an.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.