Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben wird. Sie wird in Deutschland zusammen mit der Einkommensteuer durch die Finanzverwaltung eingezogen und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet.
Wie sie berechnet wird
Bemessungsgrundlage ist in der Regel die festgesetzte Einkommensteuer. Auf diesen Betrag wird die Kirchensteuer mit einem Satz erhoben, der je nach Bundesland unterschiedlich ist. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer. Mit einem Austritt aus der Religionsgemeinschaft endet die Pflicht nach den gesetzlichen Vorgaben.
Steuerliche Berücksichtigung
Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden und mindert damit das zu versteuernde Einkommen. Bei der Steuer auf Kapitalerträge wird die Kirchensteuer in vielen Fällen bereits automatisch über die Bank einbehalten. Wie sich Ihre gezahlte Kirchensteuer auswirkt und wo Sie sie angeben, klären wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.