Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Unternehmen, deren Umsätze bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzen nicht überschreiten, müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Voraussetzungen und Folgen
Maßgeblich ist, dass der Umsatz die gesetzlich festgelegten Grenzen einhält. Wer die Regelung anwendet, weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und sollte auf die Anwendung der Regelung hinweisen. Im Gegenzug ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die einem Kleinunternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann also nicht gegengerechnet werden und wird zum Kostenfaktor. Ob sich die Regelung lohnt, hängt unter anderem davon ab, ob die Kunden überwiegend Privatpersonen oder vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind.
Wahl und Wechsel
Die Anwendung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig oder durch Verzicht gestaltet werden, wobei ein Verzicht für einen gewissen Zeitraum bindet. Werden die Grenzen überschritten, entfällt die Regelung. Gerade bei der Existenzgründung prüfen wir mit Ihnen, ob die Kleinunternehmerregelung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.