Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von Körperschaften, insbesondere von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Sie entspricht für diese Unternehmen funktional dem, was für natürliche Personen die Einkommensteuer ist.
Wer sie zahlt
Steuerpflichtig sind vor allem Kapitalgesellschaften und bestimmte weitere Körperschaften. Anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gesellschaft selbst als eigenständiges Steuersubjekt behandelt. Das Einkommen der Gesellschaft wird daher zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert, unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden.
Ermittlung und Zusammenwirken mit anderen Steuern
Bemessungsgrundlage ist das nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Es wird ausgehend vom handelsrechtlichen Ergebnis nach steuerlichen Korrekturen abgeleitet. Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, kommt auf deren Ebene eine weitere Besteuerung hinzu. Daneben unterliegt der Gewerbebetrieb in der Regel der Gewerbesteuer. Das Zusammenspiel dieser Steuern erfordert eine vorausschauende Gestaltung. Gerne begleiten wir Sie dabei im Rahmen unserer Steuerberatung für Unternehmen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.