Steuerlexikon · Einkommensteuer

Lohnsteuer


Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie fällt auf den Arbeitslohn von Arbeitnehmern an und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Wie sie erhoben wird

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer bei jeder Gehaltsabrechnung und überweist sie für Sie an das Finanzamt. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe des Lohns und von Ihrer Steuerklasse ab. Die Lohnsteuer ist damit eine Vorauszahlung auf Ihre spätere Einkommensteuer.

Zusammenhang mit der Steuererklärung

Da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung ist, kann sich am Jahresende eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergeben. Über die Einkommensteuererklärung wird ermittelt, wie viel Steuer für das Jahr tatsächlich angefallen ist. Häufig führt das zu einer Erstattung, etwa wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bei Ihrer Steuererklärung für Arbeitnehmer sorgen wir dafür, dass alle absetzbaren Posten erfasst werden.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.