Steuerlexikon · Unternehmen & Lohn

Lohnsteueranmeldung


Die Lohnsteueranmeldung ist die Erklärung, mit der ein Arbeitgeber die von den Löhnen einbehaltene Lohnsteuer beim Finanzamt anmeldet und abführt. Sie ist eine wiederkehrende Pflicht für Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen.

Wie sie abläuft

Bei jeder Lohnabrechnung behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ein. Diese einbehaltenen Beträge fasst er für einen festgelegten Zeitraum zusammen, meldet sie elektronisch beim Finanzamt an und überweist sie dorthin. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das elektronische Verfahren der Finanzverwaltung. Die laufende Erstellung und Übermittlung übernehmen wir im Rahmen der Lohnabrechnung für Ihren Betrieb.

Zeitraum und Fristen

Wie oft die Lohnsteueranmeldung abzugeben ist, hängt von der Höhe der im Vorjahr angefallenen Lohnsteuer ab. Je nach Betrag kann der Anmeldezeitraum monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein. Die Anmeldung ist jeweils bis zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben, zu dem auch die Zahlung fällig wird. Eine pünktliche und korrekte Abgabe vermeidet Verspätungsfolgen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.