Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich. Der Verdienst liegt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze des Minijobs, aber unterhalb einer weiteren gesetzlich festgelegten Grenze. In diesem Bereich gelten besondere Regelungen, die Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen entlasten sollen.
Wie der Übergangsbereich wirkt
Anders als beim Minijob besteht beim Midijob volle Sozialversicherungspflicht. Die Besonderheit liegt darin, dass die Beiträge der Beschäftigten zur Sozialversicherung nicht sofort in voller Höhe anfallen, sondern mit steigendem Verdienst gleitend ansteigen. Dadurch bleibt vom Bruttolohn vergleichsweise mehr netto übrig, während die Ansprüche in der Sozialversicherung gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber trägt seinen Anteil nach den allgemeinen Regeln.
Abgrenzung zum Minijob
Der entscheidende Unterschied zum Minijob ist die volle Einbindung in die Sozialversicherung samt der damit verbundenen Ansprüche, etwa in der Rentenversicherung. Steigt der Verdienst über die obere Grenze des Übergangsbereichs, gelten wieder die normalen Beitragsregeln. Für Arbeitgeber ist die richtige Einstufung und Berechnung wichtig. Gerne übernehmen wir das zuverlässig im Rahmen der Lohnabrechnung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.