Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, für die besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln gelten. Kennzeichnend ist, dass der Verdienst eine gesetzlich festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die zeitlich begrenzt ist.
Wie ein Minijob behandelt wird
Beim klassischen Minijob mit laufendem Entgelt zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschale Abgaben, unter anderem für die Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Lohnsteuer. Für die Beschäftigten bleibt der Verdienst dadurch in vielen Fällen abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, von der man sich jedoch auf Antrag befreien lassen kann. Die Geringfügigkeitsgrenze ist gesetzlich festgelegt und an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.
Was zu beachten ist
Wer mehrere Minijobs hat, muss aufpassen, da die Verdienste zusammengerechnet werden und in der Summe die Grenze überschreiten können. Dann liegt unter Umständen keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Für Arbeitgeber ist die korrekte Anmeldung und Abführung der Pauschalabgaben wichtig. Gerne übernehmen wir das im Rahmen der Lohnabrechnung für Ihren Betrieb.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.