Der Nießbrauch ist ein Recht, das es einer Person erlaubt, eine Sache zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Bei Immobilien bedeutet das zum Beispiel, dass die berechtigte Person die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten darf.
Wie der Nießbrauch wirkt
Häufig wird der Nießbrauch bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten eingesetzt. Eltern übertragen etwa eine Immobilie auf ihre Kinder, behalten sich aber das Nießbrauchsrecht vor. Damit bleibt das Recht zur Nutzung und zum Bezug der Erträge bei den Eltern, während das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht. Der Nießbrauch wird in der Regel im Grundbuch eingetragen.
Steuerliche Bedeutung
Der Nießbrauch hat Auswirkungen auf mehrere Steuerarten. Bei der Schenkung mindert ein vorbehaltener Nießbrauch in der Regel den steuerlich maßgeblichen Wert der Zuwendung. Zugleich sind die Erträge, etwa Mieteinnahmen, bei der berechtigten Person zu versteuern. Bei Fragen rund um Erbschaft und Schenkung und die passende Gestaltung beraten wir Sie gerne.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.